Kurzantwort: Bei einer Verstopfung am Hausanschluss oder Kanalanschluss ist entscheidend, wo genau das Problem liegt. Innerhalb des Grundstücks ist der Eigentümer zuständig. Ab der Grundstücksgrenze liegt die Zuständigkeit bei der Kommune - in Potsdam beim Bereich Tiefbau oder dem zuständigen Entwässerungsbetrieb.
Was ist der Hausanschluss?
Der Hausanschluss (auch Grundstücksanschluss oder Kanalanschluss) ist die Verbindungsleitung zwischen der Entwässerungsanlage des Gebäudes und dem öffentlichen Abwasserkanal. Er beginnt am Gebäude oder am Revisionsschacht auf dem Grundstück und endet an der Grundstücksgrenze, wo er an den öffentlichen Kanal anschließt.
Wo ist die Grenze der Zuständigkeit?
Die genaue Grenzziehung regelt die örtliche Entwässerungssatzung. In Potsdam gilt als Faustregel:
- Auf dem Grundstück: Zuständigkeit des Grundstückseigentümers - also alles von der Kellerentwässerung bis zur Grundstücksgrenze
- Ab der Grundstücksgrenze (Anschlussschacht/Straßenkanal): Zuständigkeit der Stadt Potsdam bzw. des kommunalen Abwasserbetriebs
In manchen Fällen liegt der Revisionsschacht direkt an der Grenze. Dann müssen Sie mit dem Eigentümer und der Stadt klären, wer für welchen Teil zuständig ist.
Anzeichen für eine Verstopfung im Kanalanschluss
- Alle Abflüsse im Haus laufen nur noch schleppend oder gar nicht ab
- Rückstau in Erdgeschossabflüssen und Kellerentwässerungen
- Starke Gerüche aus dem Revisionsschacht auf dem Grundstück
- Nach Starkregenereignissen kommt Wasser durch Bodenabläufe zurück
Vorgehen bei Verdacht auf Kanalanschluss-Verstopfung
- Kamerainspektion beauftragen: Ein Fachbetrieb befahrt die Grundleitung und den Anschlussbereich. So lässt sich feststellen, wo die Verstopfung sitzt und wer zuständig ist.
- Befundbericht erstellen lassen: Der Bericht mit Längenangaben zeigt, ob das Problem auf dem Grundstück oder dahinter liegt.
- Bei städtischer Zuständigkeit: Melden Sie das Problem dem Tiefbauamt oder der zuständigen Entwässerungsstelle in Potsdam. Verwenden Sie das Ergebnis der Kamerainspektion als Nachweis.
- Bei privater Zuständigkeit: Lassen Sie die Grundleitung durch einen Fachbetrieb per Hochdruckspülung reinigen.
Häufige Ursachen im Anschlussbereich
- Wurzeleinwuchs aus nahe stehenden Bäumen - besonders häufig in älteren Potsdamer Wohngegenden mit Baumbestand
- Rohrversätze durch Bodensetzungen oder Frosteinwirkung
- Ablagerungen aus Fett, Kalk und Fremdkörpern
- Altes, brüchiges Tonrohr, das zusammenbricht
Wartungspflicht für Eigentümer
Eigentümer in Potsdam sind verpflichtet, die auf ihrem Grundstück befindlichen Entwässerungsleitungen in einwandfreiem Zustand zu halten. Regelmäßige Inspektionen - empfohlen alle 10 bis 15 Jahre - und rechtzeitige Reparaturen schützen vor teuren Folgeschäden und möglichen Regressforderungen durch den Netzbetreiber.