Viele Verstopfungen und Kanalschäden wären vermeidbar, wenn bekannt wäre, was wirklich in den Abfluss darf - und was nicht. In Potsdam wie überall gilt: Der Abfluss ist kein Mülleimer. Was hineingeworfen wird, landet früher oder später als Problem im eigenen Rohr oder in der Kläranlage.
Diese Dinge gehören nicht in den Abfluss
In der Küche
- Speisefette und Öle: Sie erstarren in den Rohren und bilden hartnäckige Pfropfen. Altes Fett lieber abkühlen lassen und in der Tonne entsorgen.
- Kaffeesatz: Setzt sich am Rohrgrund ab und verbindet sich mit Fett zu einer festen Masse.
- Essensreste: Auch kleine Mengen bauen sich über Zeit auf. Siebeinlagen im Küchenabfluss verhindern das.
- Mehl und stärkehaltige Lebensmittel: Quellen mit Wasser auf und können Rohre verkleben.
Im Bad
- Feuchttücher und Kosmetiktücher: Auch 'flushable' Tücher lösen sich im Rohr nicht auf und verursachen schwere Verstopfungen.
- Wattestäbchen und Watte: Verfangen sich im Siphon und bilden Knäuel, die kaum herauszubekommen sind.
- Haare: Lassen sich nicht völlig vermeiden, aber ein Haarfänger im Abfluss minimiert das Problem erheblich.
- Damenhygieneartikel: Gehören in den Restmüll, nicht ins WC.
- Medikamente: Wirkstoffe gelangen ins Grundwasser. Alte Arzneimittel zur Apotheke oder in den Hausmüll geben.
Was das WC angeht
Das WC ist für Toilettenpapier und menschliche Ausscheidungen da - sonst nichts. Katzenstreu, Papierhandtücher und Zigarettenkippen sind häufige Ursachen für Kanalverstopfungen, die dann alle Mieter im Haus betreffen.
Häufige Fragen
Was tue ich, wenn doch etwas Ungeeignetes in den Abfluss geraten ist?
Sofort reichlich kaltes Wasser nachspülen, um Fette und Reste weiter zu transportieren, bevor sie erstarren. Bei Fett zusätzlich mit heißem Wasser und einem Tropfen Spülmittel nachspülen. Wenn sich bereits eine Verstopfung bildet, einen Pömpel einsetzen oder einen Fachmann in Potsdam kontaktieren.
Sind biologische Rohrreiniger eine gute Alternative?
Biologische Enzympräparate können als Vorbeugung sinnvoll sein - sie bauen organische Ablagerungen ab, ohne Rohre und Umwelt zu belasten. Bei einer bereits bestehenden Verstopfung wirken sie zu langsam.
Kann die Stadt Potsdam mich für Kanalschäden haftbar machen?
In Extremfällen ja. Wer mutwillig oder fahrlässig den öffentlichen Kanal verstopft, kann zur Kasse gebeten werden. Das betrifft vor allem gewerbliche Einleiter - aber auch im Privatbereich gilt die Sorgfaltspflicht.